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Kleine Bäder
sind Bäder mit einer Fläche bis
zu 3 m2. Auch Kleinstbäder mit ca. 1,6 m2 können
durchaus passabel eingerichtet werden. Insbesondere in Genossenschaftsbauten
anzutreffende Kleinbäder können nicht ohne großen
Aufwand vergrößert werden - und man darf dies
zumeist aus rechtlichen Gründen auch gar nicht. Trotz
Platzmangel können durch eine gut durchdachte Planung
Kleinbäder zu einem Ort werden, so sich Funktionalität,
ansprechendes Design mit Wohlfühlen vereinen läßt.
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